Honorare

Die Vergütung des Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, die im wesentlichen Wertgebühren, Zeitgebühren sowie Pauschalvergütungen vorsieht.

Die Wertgebühren richten sich nach dem Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat, dem so genannten Gegenstandswert, z. B. bei Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Die Zeitgebühr berechnet sich nach dem für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Zeitaufwand, gerade im Bereich der Beratung. Schließlich sieht die Steuerberatervergütungsverordnung anstelle der Einzelabrechnung auch die Möglichkeit vor, für laufend auszuführende Tätigkeiten, z.B. die Buchhaltung, eine Pauschalvergütung zu vereinbaren.

Zusammen mit unseren Kunden entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung für das Leistungspaket aus unserem Tätigkeitsbereich (Schwerpunkte), das unsere Kunden von uns in Anspruch nehmen möchten.